Herrmann: 'Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften' nimmt zum 1. Dezember 2020 ihre Arbeit auf

München, 27.11.2020

'Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften' nimmt zum 1. Dezember 2020 ihre Arbeit auf - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Zusätzliches Serviceangebot bietet Flexibilität für bayerische Arbeitgeber und garantiert schnelle und einheitliche Entscheidungen" - Mehr Personal für die Ausländerbehörden

+++ Am 1. Dezember 2020 nimmt die 'Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften', kurz ZSEF, als Außenstelle der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg ihre Arbeit auf. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. "Oberste Prämisse ist es, die Fachkräfteeinwanderung für Arbeitgeber so serviceorientiert wie möglich zu gestalten. Beratungssuchende sowie interessierte Arbeitgeber haben die Möglichkeit sich sowohl an die Ausländerbehörde vor Ort als auch an die ZSEF zu wenden," sagte der Minister. Mit der Zentralstelle entsteht ein weiterer Ansprechpartner für Beratungssuchende sowie interessierte Arbeitgeber, um schnelle und einheitliche Entscheidungen bei der Zuwanderung von Fachkräften zu gewährleisten. "Hiermit erweitern wir in Bayern unser Serviceangebot für die bayerische Wirtschaft. Wo es aber bereits eingespielte Arbeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen ortsansässigen Unternehmen und örtlichen Ausländerbehörden gibt, können sich die Arbeitgeber auch weiterhin an eine der 96 Kreisverwaltungsbehörden wenden" erklärte Herrmann und ergänzte "Deshalb werden wir aufgrund der hohen Bedeutung der Fachkräfteeinwanderung die Landratsämter mit weiterem Personal stärken." +++

Die ZSEF geht zunächst mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Start und nimmt die Aufgaben im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und der Fachkräfteeinwanderung neben den örtlichen 96 Ausländerbehörden wahr. Diese haben häufig für ortsansässige Arbeitgeber den Vorteil der Ortsnähe und eingespielter Arbeits- und Vertrauensverhältnisse. Hingegen kann die ZSEF Vorteile für Arbeitgeber bieten, die überregional aufgestellt sind, oder auch in Bereichen, in denen eine Vielzahl von vergleichbaren Fallgestaltungen zu erwarten ist und damit ein zentraler Ansprechpartner einen Mehrwert bietet. Dies ist insbesondere bei der Abwicklung von speziellen Rekrutierungsprogrammen der Bundesagentur für Arbeit der Fall, die gezielt ausländische Fachkräfte anwerben. Hier kann die ZSEF als zentraler Ansprechpartner aufgrund ihrer Koordinierungs- und Bündelungsfunktion sowie aufgrund von Wissen und Erfahrung eine rasche Abwicklung der erforderlichen ausländerrechtlichen Verfahren ermöglichen. "Ich bin überzeugt, dass der Fachkräftezuwanderung trotz der Corona-Pandemie nach wie vor große Bedeutung zukommt. Insbesondere die Bereiche Gesundheit und Pflege, IT sowie Handwerk lassen weiterhin einen Fachkräftebedarf erwarten" sagte Herrmann.  

Die Zuwanderung internationaler Fachkräfte leistet einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Zuzug internationaler Fachkräfte wesentlich erleichtert. Insbesondere Arbeitgeber, die bereits Kontakt zu Fachkräften in Drittstaaten haben, profitieren vom Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. "Mit der nunmehr geschaffenen Verwaltungsorganisation hat Bayern einen grundlegenden Baustein für eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung gesetzt, " sagte Herrmann.