Herrmann fordert Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche

München, 21.09.2023

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann fordert Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche - Freiwillige im Sport leisten bundesweit monatlich 23 Millionen Stunden

+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann setzt sich gemeinsam mit der Sportministerkonferenz dafür ein, freiwilliges Engagement im Sport steuerlich besser zu stellen. Konkret fordert Herrmann von der Bundesregierung und der Finanzministerkonferenz, den sog. Übungsleiterfreibetrag von derzeit jährlich 3.000 Euro auf rund 3.500 Euro zu erhöhen. Die so genannte Ehrenamtspauschale soll nach dem Willen des Sportministers von derzeit 840 Euro auf rund 1.000 Euro pro Jahr erhöht werden: „Das Engagement von Ehrenamtlichen ist für eine erfolgreiche Arbeit der Vereine von fundamentaler Bedeutung. Auch aufgrund der allgemeinen Teuerung halte ich Anpassungen der steuerlichen Freibeträge für angemessen.“ Neben dem Sport könnten auch andere ehrenamtlich Tätige im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich diese Pauschale steuerfrei nutzen.  +++

Herrmann, derzeit Vorsitzender der Sportministerkonferenz, zitiert den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), wonach sich deutschlandweit acht Millionen Freiwillige in rund 87.000 Sportvereinen engagieren. „Dieses freiwillige Engagement entspricht einer monatlichen Arbeitsleistung von 23 Millionen Stunden.“ Ziel müsse sein, die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes attraktiv zu gestalten, damit die Vereine durch das Engagement von vielen Freiwilligen gestärkt werden.

Dazu gehört auch, Dienstleistungen von Sportvereinen möglichst von der Umsatzbesteuerung zu befreien, wie zum Beispiel die Überlassung von vereinseigenen Sportanlagen und Sportgeräten. Herrmann: „Das EU-Recht bietet den Vereinen hier mehr Möglichkeiten, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, als das nationale Recht.“ Der Bundesfinanzhof hat aber entschieden, dass eine unmittelbare Berufungsmöglichkeit auf das weitergefasste EU-Recht nicht möglich ist. Herrmann appelliert deshalb zusammen mit der Sportministerkonferenz an die Bundesregierung, die nach EU-Recht möglichen Steuerbefreiungen „für bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen“ schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen.