Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Grafik, die den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration abbildet.
© Bayerisches Innenministerium

Unter dem Geschäftsbereich versteht man das Ministerium selbst sowie die Behörden, die dem Ministerium nachgeordnet sind.

Grundsätzlich ist die Verwaltung in Bayern dreistufig aufgebaut. Unter dem Ministerium als oberste Behörde finden sich die Behörden der Mittelstufe und darunter die Behörden der Unterstufe.

Im Geschäftsbereich des Innenministeriums gibt es die Bereiche Polizei und die Innere Verwaltung.  

Behörden der Mittelstufe

Die Behörden der Mittelstufe unterstehen unmittelbar dem Innenministerium. Sie haben in der Regel Aufsichts- und Bündelungsaufgaben.

Behörden der Unterstufe

Die Behörden der Unterstufe sind die Behörden, die in der Fläche ortsnah Aufgaben wahrnehmen.

Weitere Behörden im Geschäftsbereich

Einige Behörden sind dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und  Integration unmittelbar nachgeordnet, haben aber selbst keine weiteren untergeordneten Behörden. Sie haben oft hoch spezialisierte Sonderaufgaben und sind landesweit oder für große Landesteile zuständig.

Unabhängige Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zählt auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und sechs Verwaltungsgerichten. Als unabhängige Behörde ist zudem auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Teil des Geschäftsbereichs.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Geschäftsbereich des Innenministeriums verfügt insgesamt über rund 56.940 Stellen. Der größte Teil der Stellen des Innenministeriums entfällt auf die Bayerische Polizei. Über 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen rund um die Uhr für Ihre Sicherheit.

Aufsichtszuständigkeit des Innenministeriums

Das Innenministerium übt über eine Reihe von Körperschaften und Behörden die Aufsicht aus. Organisatorisch sind diese Körperschaften und Behörden aber selbständig.

Der wichtigste Bereich ist hier die Kommunalaufsicht über sieben Bezirke, 71 Landkreise, 2.056 Gemeinden (davon 25 kreisfreie Städte, 29 Große Kreisstädte und 985 Mitgliedsgemeinden in 312 Verwaltungsgemeinschaften) und 1.437 kommunale Zweckverbände. Unter der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stehen unter anderem:

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