
Stiftungen
Unter einer rechtsfähigen Stiftung versteht man eine Vermögensmasse, die durch den Willensakt des Stifters einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Durch staatliche Anerkennung erlangt sie als juristische Person auf grundsätzlich unbeschränkte Dauer rechtliche Selbständigkeit. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 bis 88) und in den Stiftungsgesetzen der Länder geregelt.
Stiftungen in Bayern
Stiftungen haben in Bayern eine reiche und lange Tradition. In Bayern gibt es über 4.000 rechtsfähige Stiftungen (ohne kirchliche Stiftungen). Jährlich ist seit dem Jahr 2000 ein durchschnittlicher Zuwachs von deutlich über 100 neuen Stiftungen zu verzeichnen, in den letzten Jahren ist die Anzahl der Neugründungen rückläufig. Damit liegt Bayern sowohl bei der Zahl der neu errichteten als auch der insgesamt registrierten Stiftungen bundesweit in der Spitzengruppe. Die älteste noch heute bestehende Stiftung in Bayern entstand bereits im 10. Jahrhundert. In den Stiftungsverzeichnissen (siehe unter Links) finden Sie nähere Angaben zu den Stiftungen.
Was ist bei der Errichtung einer Stiftung wichtig?
Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung erfordert zwar keinen großen Aufwand, aber gerade in Zeiten niedriger Zinsen ein ausreichend großes rentierliches Vermögen, um die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Potentielle Stifter sollten möglichst konkrete Vorstellungen über das Stiftungskonzept haben, insbesondere was den vorgesehenen Zweck und die Verwaltung betrifft, bevor ein Antrag auf Anerkennung gestellt wird. Zuständig für die Anerkennung von rechtsfähigen Stiftungen sind in Bayern die Bezirksregierungen. Diese stehen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Stiftungsaufsicht
Stiftungen, die öffentliche beziehungsweise gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht (Rechtsaufsicht) - im Regelfall ist das die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Aktuell
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© Norbert Wilhelmi 28.04.2023Einbürgerungszahlen 2022: Neueinbürgerungen in Bayern weiter gestiegen
Mit insgesamt 28.336 Eingebürgerten ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent deutlich gestiegen. Dies zeigt die Einbürgerungsstatistik 2022, die Innenminister Joachim Herrmann in Fürth vorgestellt hat.
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